Bruchgold

Sie möchten Bruchgold verkaufen, dann sind Sie bei uns Gold-Richtig

Sind Sie auf der Suche nach einer Möglichkeit Ihren defekten Goldschmuck zu verkaufen?

Die Rheinische Edelmetall GmbH & Co.KG ist bereits in der zweiten Generation auf die Bewertung und Ankauf von Edelmetallen und anderen Wertgegenständen spezialisiert. Unsere unter anderem in Antwerpen ausgebildeten Mitarbeiter bewerten Ihr Gold transparent und zu tagesaktuellen Preisen.

Auch defektes hat seinen Wert

Auch defekter Schmuck und Münzen werden bei uns angekauft. Diese behalten auch mit Beschädigungen ihren Goldwert. Wir begutachten und bewerten Ihr Gold ganz genau. Unsere Mitarbeiter können mithilfe von modernsten Prüfmethoden und in Ihrem Beisein deren Feingehalt, sowie den Wert ermitteln.

Selbstverständlich ist diese Bewertung für Sie kostenfrei. Das gilt selbst, wenn Sie einmal mit einem Angebot nicht einverstanden sein sollten. Besuchen Sie uns in einer unserer sechs Filialen in Aachen, Düren, Herzogenrath, Würselen und Alsdorf und lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen!

Neben Bruchgold können Sie auch folgendes verkaufen:

Gold

SILBER

Platin

Palladium

Altgold

MÜNZEN

Barren

Zahngold

Uhren

Diamanten

Silberbesteck

Wollen Sie Ihr Bruchgold behalten und benötigen dennoch Geld, so bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit des Pfandkredits an.

So erhalten Sie Bargeld und bleiben Eigentümer über die Gegenstände.

BESUCHEN SIE UNS NOCH HEUTE

In einer unserer sechs Ankauffilialen und drei Pfandhäuser oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Hausbesuch!

IHR WEG ZUM BARGELD

In nur vier einfachen Schritten und in kürzester Zeit erhalten Sie bei uns Geld bar auf die Hand!

BESUCH BEI UNS

Besuchen Sie eine unserer sechs Filialen oder vereinbaren Sie einen Hausbesuch!

SCHRITT 1

BEWERTUNG

Wir bewerten Ihre Gegenstände zu tagesaktuellen Preisen!

SCHRITT 2

Vereinbarung

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Ankaufs- bzw. Beleihungspreis!

SCHRITT 3

Barauszahlung

Wir zahlen Ihnen den vereinbarten Preis bar auf die Hand!

SCHRITT 4