Barren

Edelmetalle in ihrer reinsten Form!

Barren sind die Grundlage der Schmuckindustrie und sind die beliebteste Anlageform für Ihre Edelmetalle!

Die Rheinische Edelmetall GmbH & Co.KG ist bereits in der zweiten Generation auf die Bewertung und Beleihung von Edelmetallen und anderen Wertgegenständen spezialisiert. Unsere unter anderem in Antwerpen ausgebildeten Mitarbeiter bewerten Ihre Edelmetallbarren transparent und zu tagesaktuellen Preisen.

Edelmetallbarren zu Anlagezwecken

Edelmetallbarren lassen sich leicht und jederzeit bei der Rheinischen Edelmetall beleihen bzw. verkaufen.

Wir begutachten und bewerten Ihre Edelmetallbarren ganz genau. Ob es sich nun um Goldbarren, Silberbarren, Platinbarren oder Palladiumbarren handelt, unsere Mitarbeiter können mithilfe von modernsten Prüfmethoden und in Ihrem Beisein deren tagesaktuellen Wert ermitteln.

Selbstverständlich ist diese Bewertung für Sie kostenfrei. Das gilt selbst, wenn Sie einmal mit einem Angebot nicht einverstanden sein sollten. Besuchen Sie uns in einem unserer Pfandhäuser in Aachen und Düren und lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen!

Neben Barren können Sie auch folgendes beleihen:

Gold

Silber

Platin

Palladium

Altgold

Bruchgold

MÜNZEN

Silberbesteck

Uhren

Diamanten

KFZ

Benötigen Sie doch etwas mehr Geld und überlegen sich von Ihrem Edelmetallbarren zu trennen, so bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit des Ankaufs an.

BESUCHEN SIE UNS NOCH HEUTE

In einer unserer sechs Ankauffilialen und drei Pfandhäuser oder vereinbaren Sie einen Termin für einen Hausbesuch!

IHR WEG ZUM BARGELD

In nur vier einfachen Schritten und in kürzester Zeit erhalten Sie bei uns Geld bar auf die Hand!

BESUCH BEI UNS

Besuchen Sie eine unserer sechs Filialen oder vereinbaren Sie einen Hausbesuch!

SCHRITT 1

BEWERTUNG

Wir bewerten Ihre Gegenstände zu tagesaktuellen Preisen!

SCHRITT 2

Vereinbarung

Wir vereinbaren mit Ihnen einen Ankaufs- bzw. Beleihungspreis!

SCHRITT 3

Barauszahlung

Wir zahlen Ihnen den vereinbarten Preis bar auf die Hand!

SCHRITT 4